Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folglich AGB genannt
Zuletzt aktualisiert: 01.03.2024


 §1 Geltung der AGB, Vertragsschluss

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Unternehmen Jobwal, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarungen über die Personalvermittlung.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Jobwal und dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version der AGB.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich; Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Auftraggebers unter Hinweis der vorrangigen Geltung eigener AGB erfolgt, oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.

1.4 Die Auftragserteilung erfolgt per Angebotsannahme durch Unterschrift und Rücksendung des Angebotes per E-Mail oder per Brief oder persönlicher Aushändigung. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch Jobwal schriftlich / per E-Mail bestätigt werden und der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich / per E-Mail widerspricht. Vertragsbeginn ist je nach Vereinbarung im Angebot entweder der gemeinsam festgelegte Kick-Off Termin oder ein festes Startdatum.

1.5 Kommt innerhalb von 45 Tagen nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung kein Kickoff-Meeting zustande, wird der Vertrag unwirksam, sofern kein festes Startdatum festgelegt worden ist.

1.6 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
 

§2 Vorgehensweise, Durchführung, Leistungsumfang

2.1 Die Details zur Aufgabenstellung der Vermittlung und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil der gesuchten Kandidaten werden gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet und schriftlich gesondert geregelt. 

2.2 Zu Beginn jedes neuen Auftrages findet ein persönlicher, virtueller oder telefonischer Kick-Off Termin statt. Dieser beinhaltet die Aufnahme der Positionen, Aufnahme von Foto- und Videomaterial zur Verwendung auf Social-Media-Plattformen (z. B. Meta, TikTok, Indeed, LinkedIn, Xing), sofern diese Materialien nicht bereits vorhanden sind.

2.3 Jobwal erstellt einen Bewerber-Funnel für die zu besetzende Stelle für Social Media Kampagnen und zur individuellen Direktansprache per Video- oder Textnachricht. 

2.4 Der Auftraggeber erhält Employer-Branding Empfehlungen zum aktuellen Auftritt auf Social Media. Weitere Leistungen sind im Angebot ausgeführt.

2.5 Der gesamte Prozess, beginnend bei der Kandidatenauswahl, den Kandidateninterviews und der Kandidatenvorstellung, inklusive ggf. virtueller Begleitung aller weiteren Interviews, wird von Jobwal gesteuert.

2.6 Der Auftraggeber erhält die Befugnis zur Nutzung der Kandidatenkurzprofile von Jobwal, welche dazu dienen, dem Auftraggeber geeignete Kandidaten zur Verfügung zu stellen.

2.7 Die Leistung bei Auftragserteilung umfasst ebenfalls regelmäßige Meetings zum Prozessstand sowie eine transparente Kennzahlenübersicht nach Absprache.

2.8 Bei der Beauftragung durch den Auftraggeber einer oder mehrerer Positionen, kann, mit schriftlicher Zustimmung  beider Vertragsparteien, der Auftrag auf eine neue Position mit anderem Stellentitel übertragen werden, ohne dass ein neuer Vertrag erforderlich ist.

2.9 Die von Jobwal an den Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten, weder im Original noch in Kopie, an Dritte weiterzugeben. 

2.10 Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen Jobwal dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.

2.11 Jobwal ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.


§3 Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungen von Jobwal nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und ausschließlich für eigene unternehmerische Zwecke zu nutzen. Sollte es einen berechtigten Grund zur Annahme geben, dass unsere Dienstleistung in unerlaubter Art und Weise durch oder für Dritte genutzt wird, so werden wir den Suchauftrag bis zum Beweis des Gegenteils ruhen lassen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so sind wir berechtigt, hierdurch entstandene Aufwendungen bzw. Schäden beim Auftraggeber geltend zu machen und den Suchauftrag zu stornieren.

3.2 Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, den Kickoff-Termin einmalig innerhalb von 7 Tagen zu verschieben. Sollte der Termin über die 7 Tage hinaus verschoben werden, beginnt die Laufzeit des Vertrages ab dem 7. Tag nach dem ursprünglich festgelegten Kickoff-Termin.

3.3 Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer die Foto- und Videorechte für das von Jobwal neu angefertigte Material. Diese Übertragung wird in einem separaten Schreiben schriftlich festgehalten und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Alle weiteren seitens des Auftraggebers freiwillig bereitgestellten Material dürfen von Jobwal für alle Zwecke der Stellenbesetzung zugunsten des Auftraggebers verwendet werden.

3.4 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Auftraggeber im Rahmen des Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. 

 

§4 Zahlungsbedingungen 

4.1 Sofern nicht anderweitig vereinbart, erhält Jobwal pro beauftragtes Volumen einen Wochensatz von 595,00 € (fünfhundertfünfundneunzig Euro) für jede aktive Woche (7 Tage). Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche pro Volumen belaufen sich auf 10. Diese Anzahl der Arbeitsstunden bleibt von der Anzahl der Werktage unberührt.

​4.2 Insoweit im Einzelfall nichts Anderweitiges vereinbart ist, sind die Kosten, die Jobwal aus der Erfüllung dieses Vertrages entstehen, mit denen in den unter Absatz 4.1 genannten Vergütungsansprüchen abgegolten. Reisekosten und Spesen von Jobwal werden dem Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Absprache in Rechnung gestellt.

​4.3 Jobwal stellt monatlich jeweils spätestens zum 10. Werktag des Folgemonats die abrechenbaren Volumina / aktiven Wochen in Rechnung.

​4.4 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format versendet werden.

​4.5 Alle Zahlungsverbindlichkeiten sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat Jobwal Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

​4.6 Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

​4.7 Kosten, die Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, sind auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber zu erstatten.

 

§5 Kündigung

5.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen über die gesamte Vertragslaufzeit schriftlich / per E-Mail gekündigt werden. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzungen bleibt das Recht zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unberührt.

 

§6 Eignung der Kandidaten, Kandidatenprofile

6.1 Jobwal führt vorqualifizierende Gespräche, persönlich oder per Telefon, mit den Kandidaten, um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben der Kandidaten kann nicht übernommen werden. Hierfür sind ausschließlich die Kandidaten selbst verantwortlich.

6.2 Es obliegt dem Auftraggeber, abschließend zu prüfen, ob der Kandidat über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Tätigkeit verfügt und den gesundheitlichen wie charakterlichen Anforderungen gerecht wird. Jobwal übernimmt hierfür keine Haftung.

6.3 Bei der Bereitstellung eines ausländischen Kandidaten, der eine Arbeitsgenehmigung benötigt, darf die Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn die zuständige Behörde die Arbeitsgenehmigung erteilt hat. Der Auftraggeber hat diese Genehmigung unverzüglich auf eigene Kosten zu beantragen. Die durch Jobwal bereitgestellten Informationen über eine Arbeitserlaubnis/-genehmigung beruhen auf der Angabe des Kandidaten.

​6.4 Alle Angaben in den Kandidatenprofilen stammen von den Kandidaten selbst. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben haften allein die Kandidaten. Jobwal übernimmt keine Haftung.

6.2 Es obliegt dem Auftraggeber, abschließend zu prüfen, ob der Kandidat über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Tätigkeit verfügt und den gesundheitlichen wie charakterlichen Anforderungen gerecht wird. Jobwal übernimmt hierfür keine Haftung.

6.3 Bei der Bereitstellung eines ausländischen Kandidaten, der eine Arbeitsgenehmigung benötigt, darf die Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn die zuständige Behörde die Arbeitsgenehmigung erteilt hat. Der Auftraggeber hat diese Genehmigung unverzüglich auf eigene Kosten zu beantragen. Die durch Jobwal bereitgestellten Informationen über eine Arbeitserlaubnis beruhen auf der Angabe des Kandidaten.

​6.4 Alle Angaben in den Kandidatenprofilen stammen von den Kandidaten selbst. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben haften allein die Kandidaten. Jobwal übernimmt keine Haftung.

 

§7 Haftung / Gewährleistung

7.1 Eine Haftung dafür, dass der Kandidat alle vom Auftraggeber in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen. 

7.2 Es wird keine Haftung oder Gewährleistung für die Arbeit des vom Auftraggeber ausgewählten Kandidaten übernommen. 

7.3 Haftungsansprüche sind in der Höhe auf die Höhe der geleisteten Zahlungen bzw. der erbrachten Aufwandsentschädigung begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht, auch nicht für eventuelle Folgeschäden, welche beim Auftraggeber oder bei den Auftraggeber verpflichteten Dritten entstehen. Der jeweilige Vertragspartner hält Jobwal von Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei.

 

§8 Geheimhaltung

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dritte in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen des §§15 ff. AktG und solche Unternehmen, bei denen Personenidentitäten der Gesellschafter bzw. Inhaber besteht. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

 

§9 Datenschutz

9.1 Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen. Sie haben jederzeit das Recht, von Jobwal über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Die Möglichkeit der Dateneinsicht und -korrektur gemäß Art. 15 und 16 DSGVO besteht. Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer. Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website zu finden.

 

§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

​10.2 Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Münster. Jobwal ist jedoch in diesem Falle berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

 

§11 Nachträgliche Änderungen dieser AGB

11.1 Jobwal behält sich das Recht vor, diese AGB im Laufe der vertraglichen Beziehungen zu ändern. Der Auftraggeber wird über die Änderungen ausdrücklich in geeigneter Weise informiert und auf die hervorgehobenen, geänderten Passagen hingewiesen. Uns bleibt vorbehalten zu entscheiden, wie der Auftraggeber auf die Änderungen aufmerksam gemacht wird.

11.2 Gibt der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Information über die Neufassung schriftlich zu erkennen, dass er die Neufassung nicht akzeptiert, ist dies eine stillschweigende Zustimmung und ab diesem Zeitpunkt gilt die Neufassung. Wir verpflichten uns, mit der Information über die Änderungen den Auftraggeber auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.

11.3 Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Vertragsbeziehung zu dem Zeitpunkt zu beenden, zu dem die neu gefassten AGB in Kraft treten.

 

§12 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen
Bestimmungen davon nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung greift die gesetzliche Regelung.

12.2 Erfüllungsort ist Hamburg.

 

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.